Garantie auf Ihre Steuergerät-Reparatur

Auf jede von Repair First durchgeführte Steuergerät-Reparatur gilt eine Garantie von 24 Monaten. Tritt der behobene Defekt innerhalb dieser Frist erneut auf, setzen wir die Reparatur wieder instand; gelingt das auch nach zwei Versuchen nicht, erstatten wir Ihnen den vollen Angebotspreis abzüglich der Prüfpauschale. Repair First repariert Ihr eingesandtes Gerät auf Komponentenebene und sendet es europaweit per Versand zurück.

Die Reparatur eines Kfz-Steuergeräts soll dauerhaft halten. Deshalb steht Repair First mit 24 Monaten Garantie für jede Reparatur ein, die wir durchführen. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die Garantie umfasst, wie Sie im Garantiefall vorgehen und worin sie sich von der gesetzlichen Gewährleistung unterscheidet.

Umfang der 24-Monate-Garantie

Die Garantie deckt die von uns durchgeführte Reparatur ab. Wir beheben den Defekt auf Komponentenebene und sichern das Ergebnis für 24 Monate ab. Ihr Originalgerät behält dabei die fahrzeugspezifische Codierung, sodass nach dem Einbau in der Regel keine Neucodierung nötig ist.

  • Laufzeit: 24 Monate ab Rückversand des reparierten Geräts.
  • Gegenstand: die von Repair First ausgeführte Reparatur und die dabei instand gesetzten Bauteile.
  • Reichweite: europaweit, unabhängig davon, aus welchem Land Sie Ihr Gerät eingesandt haben.
  • Nicht abgedeckt: natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäßen Ein- oder Ausbau und äußere Einwirkung.

Aus- und Einbau des Geräts übernimmt Ihre Fachwerkstatt vor Ort. Repair First ist ein Einsende- und Versand-Reparaturbetrieb in Hamburg und repariert ausschließlich das eingesandte Steuergerät.

So läuft der Garantiefall ab

Sollte der behobene Defekt innerhalb der 24 Monate erneut auftreten, melden Sie sich einfach telefonisch unter 040 - 5009 7291 oder über unser Kontaktformular. Anschließend senden Sie uns das Gerät wieder zu, und wir prüfen es erneut.

  • Sie melden den Garantiefall und senden das betroffene Gerät ein.
  • Wir prüfen das Gerät und setzen den abgedeckten Mangel erneut instand.
  • Gelingt die Behebung des Mangels auch nach zwei Versuchen nicht, erhalten Sie den vollen Angebotspreis abzüglich einer Pauschale von 60 € (95 € bei Motorsteuergeräten) zurück.

Diese Geld-zurück-Regelung ist Teil unserer Garantie und in unseren AGB festgehalten. So tragen Sie kein Risiko, falls sich ein Defekt im Einzelfall doch nicht dauerhaft beheben lässt.

Garantie und gesetzliche Gewährleistung: der Unterschied

Die 24-Monate-Garantie ist eine freiwillige Leistung von Repair First. Sie steht neben der gesetzlichen Gewährleistung, die als Verbraucher unabhängig davon gilt und durch die Garantie nicht eingeschränkt wird. Beide Ansprüche bestehen also nebeneinander: Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufrecht, die Garantie ist unser zusätzliches Versprechen auf das Ergebnis der Reparatur.

Hinweis: Ist eine Reparatur nicht möglich, bieten wir ein geprüftes Austauschgerät an. Auf Austauschgeräte gewähren wir 12 Monate Garantie (auf Reparaturen 24 Monate).

Reparatur anfragen und mehr erfahren

Ihr Steuergerät ist noch nicht repariert? Fragen Sie eine Motorsteuergerät-Reparatur, Getriebesteuergerät-Reparatur, ABS-Steuergerät-Reparatur, Servolenkung-Reparatur, Kombiinstrument-Reparatur oder Navigationssystem-Reparatur unverbindlich an. Wie eine Einsendung Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Seite Ablauf; mehr über unseren Fachbetrieb lesen Sie unter Über uns.

Kostenloses, unverbindliches Angebot

Wir prüfen Ihr Steuergerät und melden uns binnen 24 Stunden.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt die Garantie bei Repair First?

Auf jede durchgeführte Reparatur gewährt Repair First 24 Monate Garantie. Auf Austauschgeräte, die wir als Alternative anbieten, wenn eine Reparatur nicht möglich ist, gelten 12 Monate Garantie.

Was deckt die 24-Monate-Garantie ab?

Die Garantie deckt die von Repair First durchgeführte Reparatur und die dabei instand gesetzten Bauteile ab. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch unsachgemäßen Ein- oder Ausbau und äußere Einwirkung sind nicht abgedeckt.

Was passiert im Garantiefall?

Sie melden den Garantiefall telefonisch unter 040 - 5009 7291 oder über das Kontaktformular und senden uns das Gerät wieder zu. Wir prüfen es erneut und setzen den abgedeckten Mangel wieder instand; gelingt das auch nach zwei Versuchen nicht, erhalten Sie den vollen Angebotspreis abzüglich einer Pauschale von 60 € (95 € bei Motorsteuergeräten) zurück.

Ist die Garantie dasselbe wie die gesetzliche Gewährleistung?

Nein, die 24-Monate-Garantie ist eine freiwillige Leistung von Repair First und steht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt und bestehen unabhängig weiter.

Gilt die Garantie auch für Austauschgeräte?

Ja, auf Austauschgeräte gewährt Repair First 12 Monate Garantie. Diese Geräte bieten wir nur an, wenn eine Reparatur des Originalgeräts nicht möglich ist, und übertragen dabei Ihre Codierung.

Gilt die Garantie auch außerhalb Deutschlands?

Ja, die Garantie gilt europaweit, unabhängig davon, aus welchem Land Sie Ihr Steuergerät eingesandt haben. Repair First arbeitet als Einsende- und Versand-Reparaturbetrieb europaweit.